Umzugsreinigung: die Checkliste für die Wohnungsabgabe
Bei der Wohnungsabgabe zählt nicht, wie sauber Sie es empfinden, sondern was im Abgabeprotokoll steht. Diese Liste geht Raum für Raum durch, was Verwaltungen in der Schweiz tatsächlich prüfen.

Der Massstab: gebraucht darf sie aussehen, schmutzig nicht
Das Schweizer Mietrecht verlangt, dass Sie die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in dem Sie sie übernommen haben, abzüglich der normalen Abnutzung. Normale Abnutzung sind vergilbte Wandfarbe nach zehn Jahren, feine Kratzer im Parkett oder eine matt gewordene Küchenabdeckung. Nicht darunter fallen Kalk, Fett, Staub und Rückstände. Anders gesagt: alles, was sich mit Zeit und Arbeit entfernen lässt, muss weg.
Die meisten Abzüge entstehen nicht in den Wohnräumen, sondern in Küche, Bad und an den Fenstern. Wer diese drei Bereiche im Griff hat, besteht in der Regel auch den Rest der Abnahme. Planen Sie für eine 3.5-Zimmer-Wohnung realistisch zwölf bis achtzehn Arbeitsstunden ein, wenn Sie selber reinigen, verteilt auf zwei Tage.
Küche: hier wird am genauesten geschaut
- Backofen innen fettfrei, inklusive Blech, Rost, Backofentür zwischen den Scheiben und Dichtung
- Dampfabzug aussen und innen, Metallfilter entfettet, Aktivkohlefilter ersetzt wenn vorhanden
- Kühlschrank und Tiefkühler abgetaut, gereinigt, Türe einen Spalt offen gelassen
- Kochfeld inklusive Rahmen und Fugen, Glaskeramik ohne Einbrennreste
- Schränke innen und aussen, Griffe, Scharniere, Schubladenschienen
- Spüle entkalkt, Siphon geleert, Abtropfrand und Silikonfugen ohne Schimmel
- Steamer und Geschirrspüler innen, Siebe gereinigt, Salz- und Klarspülerstand egal, Sauberkeit zählt
Hinweis: Der Backofen ist der mit Abstand häufigste Beanstandungspunkt. Fett zwischen den Türscheiben wird fast immer bemängelt, weil es von aussen sichtbar ist.
Bad und WC: Kalk ist das Kriterium
- Dusche und Badewanne kalkfrei, Duschabtrennung beidseitig, auch die Führungsschienen
- Silikonfugen ohne Schimmel, bei schwarzen Fugen hilft nur Ersetzen, das ist Sache der Vermieterschaft ausser bei Verschulden
- WC innen inklusive Rand und Spülkasten aussen, Sitz beidseitig, Scharniere
- Armaturen, Duschkopf und Brauseschlauch entkalkt
- Spiegel und Spiegelschrank innen, Ablagen, Fussleisten
- Lüftungsgitter ausgebaut und gereinigt, dahinter sammelt sich Flusenstaub
- Abflüsse frei, Haare entfernt, kein Geruch
Fenster, Lamellenstoren und Rollstoren
Fenster werden beidseitig geprüft, inklusive Rahmen und Falz. Der Falz ist die Rille, in der das Fenster schliesst: dort sammeln sich Insekten und Staub, und dort schaut die Verwaltung hin. Lamellenstoren müssen von Staub und Fliegendreck befreit sein. Sind sie stark verschmutzt, ist eine Reinigung im ausgebauten Zustand nötig, das übernimmt in der Regel eine Firma.
- Scheiben innen und aussen streifenfrei
- Rahmen, Falz und Dichtungen feucht ausgewischt
- Fenstergriffe und Beschläge
- Lamellenstoren beidseitig, Rollstoren von aussen soweit erreichbar
- Fenstersimse innen und aussen
- Insektenschutzgitter abgenommen und abgespritzt
Böden, Wände und Nebenräume
- Alle Böden gereinigt, dem Belag entsprechend, Parkett nur nebelfeucht
- Sockelleisten, Türschwellen und Übergangsschienen
- Türen, Türrahmen, Türgriffe und Schlüsselschilder
- Lichtschalter, Steckdosen, Klingel- und Gegensprechanlage
- Radiatoren inklusive Rippen und dahinter
- Einbauschränke innen, Kleiderstangen, Tablarböden
- Keller, Estrich, Balkon und Sitzplatz geräumt und gewischt
- Waschküche: Waschmaschine, Tumbler, Flusensieb, Ablaufrinne, sofern Ihnen zugeteilt
Was nicht Teil der Reinigung ist
Dübellöcher füllen, Wände streichen, kaputte Storenbänder ersetzen und beschädigte Kochfelder reparieren sind Reparaturen, keine Reinigung. Eine Reinigungsfirma erledigt sie nicht und die Abnahmegarantie deckt sie nicht ab. Klären Sie diese Punkte vor dem Reinigungstermin, denn Malerarbeiten machen die frisch geputzte Wohnung wieder staubig.
Ebenfalls nicht Ihre Sache: Mängel, die schon bei Ihrem Einzug im Antrittsprotokoll standen. Suchen Sie dieses Protokoll hervor, bevor Sie an der Abnahme diskutieren.
Der Zeitplan für die letzten zwei Wochen
- 1Vierzehn Tage vorher: Reinigungstermin fixieren, möglichst einen Tag vor der Abgabe. Ende Monat ist alles ausgebucht.
- 2Zehn Tage vorher: Dübellöcher füllen, Reparaturen erledigen oder in Auftrag geben.
- 3Sieben Tage vorher: Keller, Estrich und Balkon räumen, Sperrgut entsorgen.
- 4Drei Tage vorher: Wohnung vollständig räumen, Vorhänge und Lampenschirme abnehmen.
- 5Ein Tag vorher: Reinigung. Strom und Wasser müssen angeschlossen sein.
- 6Am Abgabetag: alle Schlüssel bereit, auch Keller, Briefkasten und Waschküche, und das Antrittsprotokoll mitbringen.
Bei der Abgabe selber
Nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie mit. Wird etwas beanstandet, lassen Sie es genau protokollieren: Raum, Gegenstand, Art des Mangels. Ein pauschales «Reinigung ungenügend» hilft niemandem und ist später kaum überprüfbar. Fotografieren Sie beanstandete Stellen selber.
Wenn Sie eine Firma mit Abnahmegarantie beauftragt haben, rufen Sie noch während der Abgabe an. Die Verwaltung setzt dann in der Regel eine kurze Frist, meist bis zum nächsten Werktag, und die Firma kommt zurück. Das ist der eigentliche Wert der Garantie: Sie verhandeln nicht über Geld, sondern über einen Termin.
Häufige Fragen
Muss ich die Wohnung vor der Abgabe reinigen lassen?
Wie lange dauert eine Umzugsreinigung?
Was passiert, wenn die Verwaltung etwas beanstandet?
Muss ich die Fenster von aussen reinigen, wenn ich nicht drankomme?
Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie ab CHF 590, Unterhalts-, Fenster- und Büroreinigung im Aargau und in Zürich. Der Rechner nutzt dieselben Tarife wie unsere Offerten.
