Putzfrau privat anstellen oder Reinigungsfirma: Kosten, Pflichten und Risiken im Vergleich
Kurz gesagt: Wer eine Putzfrau privat anstellt, zahlt 25 bis 35 Franken pro Stunde Lohn und wird Arbeitgeber, mit AHV-Abrechnung ab 750 Franken Jahreslohn, obligatorischer Unfallversicherung, Ferienanspruch und Lohnfortzahlung. Alles inklusive kostet die Stunde so 38 bis 45 Franken plus Ihre Zeit für die Administration. Eine Reinigungsfirma kostet 50 bis 60 Franken pro Stunde, bei ASM Facility CHF 55 inkl. MWST, und nimmt Ihnen Versicherung, Material, Ersatz und Papierkram ab.

Die Ausgangslage: Arbeitgeber sein oder Kunde sein
Der Unterschied ist grundsätzlicher, als er im Alltag wirkt. Wer eine Reinigungskraft direkt bezahlt, ist in der Schweiz Arbeitgeber mit allen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und dem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft. Wer eine Firma beauftragt, ist Kunde eines Betriebs, der diese Pflichten gegenüber seinem Personal trägt. Beide Wege sind legitim. Wichtig ist, dass der private Weg korrekt gemacht wird, denn Schwarzarbeit ist für beide Seiten riskant: für die Reinigungskraft ohne Unfall- und Altersvorsorge, für Sie mit Nachzahlungen und Bussen.
Was die private Anstellung wirklich kostet
Der Bruttolohn für Reinigungsarbeit in Privathaushalten liegt im Aargau und in Zürich meist zwischen 25 und 35 Franken pro Stunde. Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes schreibt einen verbindlichen Mindestlohn von rund 20 Franken vor; wer darunter zahlt, verstösst gegen das Gesetz. Zum Bruttolohn kommen die Arbeitgeberbeiträge an AHV, IV, EO und ALV von zusammen rund 6.4 Prozent, die Prämie für die obligatorische Berufsunfallversicherung und ab acht Wochenstunden auch die Nichtberufsunfallversicherung. Ferien sind mit 8.33 Prozent für vier Wochen abzugelten, dazu kommen bezahlte Feiertage und Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Rechnen Sie ehrlich, kostet die Stunde bei 30 Franken Bruttolohn rund 36 bis 38 Franken, bei 35 Franken Bruttolohn 42 bis 45 Franken. Dazu kommen Reinigungsmittel und Geräte, die Sie stellen, und Ihre Zeit für Lohnabrechnung, AHV-Anmeldung, Jahresabrechnung und Lohnausweis. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren der Ausgleichskassen macht die Administration erträglich: Bis zu einem Jahreslohn von rund 22'000 Franken pro Person rechnen Sie AHV und Quellensteuer in einem Schritt ab.
- AHV, IV, EO, ALV: Im Privathaushalt ab 750 Franken Jahreslohn abrechnungspflichtig. Die Freigrenze von 2'300 Franken für geringfügige Löhne gilt für Hausdienst nicht.
- Unfallversicherung: Berufsunfall obligatorisch ab der ersten Stunde, Nichtberufsunfall ab acht Stunden pro Woche.
- Ferien: vier Wochen pro Jahr, bei Stundenlohn als Zuschlag von 8.33 Prozent auszuweisen.
- Krankheit: Lohnfortzahlung nach Artikel 324a OR, im ersten Dienstjahr drei Wochen.
- Kündigung: schriftlich empfohlen, Fristen nach OR oder Normalarbeitsvertrag, in der Probezeit sieben Tage.
- Lohnausweis: jährlich auszustellen, die Reinigungskraft versteuert den Lohn.
Was die Reinigungsfirma kostet und was drin ist
Reinigungsfirmen verlangen für regelmässige Unterhaltsreinigung in Privathaushalten 50 bis 65 Franken pro Stunde. Bei ASM Facility sind es CHF 55 inkl. MWST, Mindestbetrag CHF 110 pro Einsatz, bei wöchentlicher Reinigung sieben Prozent Rabatt. Darin enthalten sind Reinigungsmittel und Geräte, Anfahrt, Betriebshaftpflicht, AHV, SUVA und Pensionskasse des Personals, Ersatz bei Ferien und Krankheit sowie eine Rechnung pro Monat. Sie unterschreiben keinen Arbeitsvertrag und führen keine Lohnabrechnung.
Der Preisunterschied zur korrekt angestellten Putzfrau beträgt damit zehn bis fünfzehn Franken pro Stunde. Bei drei Stunden pro Woche sind das 130 bis 200 Franken im Monat. Dafür bekommen Sie Ersatz, wenn jemand ausfällt, eine Haftpflicht, die den Schaden am Parkett oder an der Glaskeramik deckt, und einen Ansprechpartner, wenn etwas nicht stimmt.
Der Vergleich in einer Tabelle
| Putzfrau privat angestellt | Reinigungsfirma | |
|---|---|---|
| Kosten pro Stunde alles inklusive | CHF 36 bis 45 plus Material und Ihre Administration | CHF 50 bis 65 inkl. MWST, Material, Versicherung |
| Wer ist Arbeitgeber | Sie | die Firma |
| Ferien, Krankheit, Unfall | Sie zahlen weiter und suchen Ersatz | Firma stellt Ersatz, Sie zahlen nur geleistete Stunden |
| Schaden am Inventar | meist über Ihre eigene Hausratversicherung oder ungedeckt | Betriebshaftpflicht der Firma |
| Konstanz der Person | hoch, dieselbe Person | hoch bei festem Team, bei ASM Facility feste Zuteilung pro Haushalt |
| Kündigung | Fristen nach OR, Kündigungsschutz bei Krankheit | Monatsfrist, kein Arbeitsrecht |
| Flexibilität | nach Absprache | Frequenz und Umfang jederzeit anpassbar |
Wann sich die private Lösung lohnt
Die private Anstellung passt, wenn Sie eine Person bereits kennen und ihr vertrauen, wenn Sie bereit sind, die Administration sauber zu führen, und wenn der Einsatz klein bleibt, etwa zwei Stunden alle zwei Wochen. Wichtig ist dann ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit Stundenlohn, Ferienregelung, Kündigungsfrist und Versicherungen, und die Anmeldung bei der Ausgleichskasse in den ersten Wochen.
Die Firma passt, wenn Sie Verlässlichkeit wollen, ohne selbst zu organisieren, wenn Sie Wert auf Versicherungsschutz legen, wenn der Einsatz grösser ist oder wenn Sie neben der Unterhaltsreinigung auch Fenster, Umzugsreinigung oder Grundreinigungen aus einer Hand möchten.
Woran Sie eine seriöse Firma erkennen
- Eintrag im Handelsregister und eine UID-Nummer auf Website und Rechnung
- Festangestelltes Personal mit AHV und SUVA statt Subunternehmer oder «selbständige» Reinigungskräfte auf Abruf
- Betriebshaftpflichtversicherung, auf Nachfrage mit Police
- Preise inklusive Mehrwertsteuer, Material und Anfahrt, schriftlich vor dem ersten Einsatz
- Eine feste Person oder ein kleines festes Team pro Haushalt
- Rechnung nach dem Einsatz, keine Bezahlung bar an der Türe
Häufige Fragen
Was kostet eine Putzfrau pro Stunde im Aargau?
Muss ich für meine Putzfrau AHV zahlen?
Wer haftet, wenn die Putzfrau etwas kaputt macht?
Kommt bei einer Reinigungsfirma immer dieselbe Person?
Kann ich die Kosten für die Reinigung von den Steuern abziehen?
Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie ab CHF 590, Unterhalts-, Fenster- und Büroreinigung im Aargau und in Zürich. Der Rechner nutzt dieselben Tarife wie unsere Offerten.
