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Hauswartung Kosten: was ein externer Hauswart kostet und was Sie auf die Nebenkosten umlegen dürfen

Kurz gesagt: Ein externer Hauswart kostet in der Schweiz 55 bis 80 Franken pro Stunde, bei ASM Facility CHF 65 inkl. MWST mit einem Mindestbetrag von CHF 130 pro Einsatz. Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen kommt so auf 500 bis 700 Franken pro Monat für Treppenhaus, Umgebung und Kontrollgänge. Die Kosten dürfen als Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Von , KI-Assistentin von ASM FacilityGeprüft von Marko Gasic, GeschäftsführerAktualisiert am 7 Minuten Lesezeit
Hauswart bei der Umgebungspflege vor einem Mehrfamilienhaus

Was Hauswartung umfasst

Hauswartung ist der Sammelbegriff für alles, was eine Liegenschaft zwischen zwei Sanierungen in Schuss hält. Dazu gehören die Reinigung von Treppenhaus, Eingang, Lift, Waschküche und Kellergängen, die Pflege der Umgebung mit Rasen, Hecken, Laub und Winterdienst, regelmässige Kontrollgänge durch Technikräume, Heizung, Lüftung und Garage, Kleinunterhalt wie Leuchtmittel ersetzen, Türschliesser einstellen oder Namensschilder wechseln, und die Rolle als Ansprechperson für Mietende und Verwaltung.

Was nicht dazu gehört: Reparaturen, für die ein Handwerker nötig ist, Sanierungen, die Verwaltung der Mietverhältnisse und die Reinigung innerhalb der Wohnungen. Ein guter Hauswart meldet Schäden früh und mit Foto, damit die Verwaltung entscheiden kann, bevor aus einem tropfenden Ventil ein Wasserschaden wird.

Rechenbeispiele für drei Liegenschaften

Gerechnet mit CHF 65 pro Stunde inkl. MWST und 4.33 Wochen pro Monat. Für reine Treppenhausreinigung ohne Hauswartsaufgaben gilt unser Reinigungsansatz von CHF 55 pro Stunde. Winterdienst mit Pikett, Salz und Schneeräumung am frühen Morgen wird pro Saison separat offeriert, weil der Aufwand vom Wetter abhängt. Rasenmäher, Laubbläser und Reinigungsmaschinen bringen wir mit; grössere Geräte wie ein Aufsitzmäher werden vor Ort genutzt, wenn vorhanden.

LiegenschaftAufwand pro MonatKosten pro Monat inkl. MWST
6 Wohnungen, 1 Treppenhaus, kleine UmgebungTreppenhaus wöchentlich 1.5 h, Umgebung 14-täglich 1.5 h, Kontrollgang monatlich 1 h: rund 10.5 hrund CHF 680
12 Wohnungen, 2 Treppenhäuser, Rasen und HeckenTreppenhäuser wöchentlich 3 h, Umgebung wöchentlich 2 h, Kontrollgang 14-täglich 1 h: rund 24 hrund CHF 1'560
24 Wohnungen, 3 Eingänge, Tiefgarage, grosse UmgebungTreppenhäuser 2x wöchentlich 4 h, Umgebung wöchentlich 3 h, Garage monatlich 3 h, Kontrollgang wöchentlich 1 h: rund 55 hrund CHF 3'575

Externer Hauswart oder angestellt: der Vergleich

Ein angestellter Hauswart im Nebenamt kostet mit Lohn und Arbeitgeberbeiträgen an AHV, IV, EO, ALV, Unfall- und Pensionskasse rund 30 bis 40 Franken pro Stunde, dazu kommen Ferien und Feiertage, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Material, Maschinen und deren Unterhalt sowie der Aufwand der Verwaltung für Lohnabrechnung und Personalführung. Fällt die Person aus, muss die Verwaltung selbst Ersatz organisieren. Bei einer Hauswartwohnung kommt die vergünstigte Miete als Lohnbestandteil dazu.

Der externe Hauswart kostet pro Stunde mehr, dafür ist alles enthalten: Versicherung, Material, Maschinen, Ersatz bei Ferien und Krankheit, Rapport pro Einsatz und eine Monatsrechnung mit ausgewiesenen Stunden. Für Liegenschaften bis rund 30 Wohnungen ist die externe Lösung meist günstiger und einfacher, ab dann kann ein angestellter Hauswart mit Präsenz vor Ort sinnvoll sein, oft kombiniert mit einer Firma für Reinigung und Vertretung.

Angestellter HauswartExterne Hauswartung
Kosten pro StundeCHF 30 bis 40 inkl. Sozialleistungen, plus Ferien, Material, MaschinenCHF 55 bis 80 inkl. MWST, alles inbegriffen
Ausfall bei Ferien oder KrankheitVerwaltung organisiert ErsatzFirma stellt Ersatz
Haftung bei SchädenHaftpflicht der EigentümerschaftBetriebshaftpflicht der Firma
AdministrationLohnabrechnung, Sozialversicherungen, Lohnausweiseine Monatsrechnung
Flexibilitätfixes PensumStunden pro Monat anpassbar, saisonal mehr oder weniger

Nebenkosten: was Sie auf die Mietenden umlegen dürfen

Hauswartkosten gehören zu den Betriebskosten, die nach Artikel 257a und 257b OR und der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) als Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Position «Hauswartung» ausdrücklich nennt. Steht sie nicht im Vertrag, gilt sie als im Nettomietzins enthalten und darf nicht separat verrechnet werden.

Umlegbar ist der Anteil der Arbeit, der dem laufenden Betrieb dient: Reinigung der allgemeinen Räume, Umgebungspflege, Winterdienst, Kontrollgänge, Kleinunterhalt. Nicht umlegbar sind Reparaturen und Unterhalt, die den Wert der Liegenschaft erhalten, sowie Verwaltungsaufgaben. Eine Rechnung, auf der die Stunden pro Tätigkeit ausgewiesen sind, macht die Nebenkostenabrechnung darum einfacher und für Mietende nachvollziehbar. Wir weisen die Stunden auf jeder Monatsrechnung entsprechend aus.

Hinweis: Dies sind allgemeine Informationen zum Mietrecht, keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit über die Formulierung im Mietvertrag hilft der Hauseigentümerverband oder eine auf Mietrecht spezialisierte Anwältin.

Worauf Verwaltungen bei der Offerte achten sollten

  • Leistungsbeschrieb pro Tätigkeit mit Frequenz und geschätzten Stunden, nicht nur eine Monatspauschale
  • Winterdienst separat mit Pikettregelung und Reaktionszeit
  • Rapport pro Einsatz, idealerweise digital mit Fotos bei Schadensmeldungen
  • Eine feste Ansprechperson und eine Stellvertretung mit Handynummer
  • Betriebshaftpflicht und Nachweis der Sozialversicherungen für das eingesetzte Personal
  • Kündigungsfrist und Möglichkeit, das Pensum saisonal anzupassen

Häufige Fragen

Was kostet ein Hauswart pro Stunde?
Extern 55 bis 80 Franken pro Stunde inkl. MWST, bei ASM Facility CHF 65 mit Mindestbetrag CHF 130 pro Einsatz. Ein angestellter Hauswart kostet 30 bis 40 Franken pro Stunde inklusive Sozialleistungen, dazu kommen Ferien, Material, Maschinen und der Aufwand der Verwaltung.
Was kostet Hauswartung für ein Mehrfamilienhaus pro Monat?
Für sechs Wohnungen mit einem Treppenhaus und kleiner Umgebung rund 500 bis 700 Franken pro Monat, für zwölf Wohnungen rund 1'500 Franken, für 24 Wohnungen mit Tiefgarage rund 3'500 Franken. Winterdienst kommt pro Saison dazu.
Dürfen Hauswartkosten auf die Mieter umgelegt werden?
Ja, als Nebenkosten, wenn der Mietvertrag die Position Hauswartung ausdrücklich nennt. Umlegbar ist der Betriebsanteil wie Reinigung, Umgebung, Winterdienst und Kontrollgänge, nicht aber Reparaturen oder Verwaltungsarbeit.
Übernimmt ASM Facility auch nur die Treppenhausreinigung?
Ja. Treppenhaus- und Gebäudereinigung ohne Hauswartsaufgaben rechnen wir mit CHF 55 pro Stunde inkl. MWST ab, Mindestbetrag CHF 110. Viele Verwaltungen starten damit und erweitern später um Umgebung und Kontrollgänge.
Wie schnell ist jemand vor Ort, wenn etwas kaputt ist?
Im Einsatzgebiet in den Bezirken Baden, Brugg und Zurzach meist am selben Tag, sonst innert 24 Stunden. Notfälle wie Wasser im Keller melden Sie telefonisch, wir kommen, sichern, dokumentieren und informieren die Verwaltung.
Ihr Preis
Richtpreis in 30 Sekunden, Fixpreis mit der Offerte.

Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie ab CHF 590, Unterhalts-, Fenster- und Büroreinigung im Aargau und in Zürich. Der Rechner nutzt dieselben Tarife wie unsere Offerten.

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