Hauswartung Kosten: was ein externer Hauswart kostet und was Sie auf die Nebenkosten umlegen dürfen
Kurz gesagt: Ein externer Hauswart kostet in der Schweiz 55 bis 80 Franken pro Stunde, bei ASM Facility CHF 65 inkl. MWST mit einem Mindestbetrag von CHF 130 pro Einsatz. Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen kommt so auf 500 bis 700 Franken pro Monat für Treppenhaus, Umgebung und Kontrollgänge. Die Kosten dürfen als Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Was Hauswartung umfasst
Hauswartung ist der Sammelbegriff für alles, was eine Liegenschaft zwischen zwei Sanierungen in Schuss hält. Dazu gehören die Reinigung von Treppenhaus, Eingang, Lift, Waschküche und Kellergängen, die Pflege der Umgebung mit Rasen, Hecken, Laub und Winterdienst, regelmässige Kontrollgänge durch Technikräume, Heizung, Lüftung und Garage, Kleinunterhalt wie Leuchtmittel ersetzen, Türschliesser einstellen oder Namensschilder wechseln, und die Rolle als Ansprechperson für Mietende und Verwaltung.
Was nicht dazu gehört: Reparaturen, für die ein Handwerker nötig ist, Sanierungen, die Verwaltung der Mietverhältnisse und die Reinigung innerhalb der Wohnungen. Ein guter Hauswart meldet Schäden früh und mit Foto, damit die Verwaltung entscheiden kann, bevor aus einem tropfenden Ventil ein Wasserschaden wird.
Rechenbeispiele für drei Liegenschaften
Gerechnet mit CHF 65 pro Stunde inkl. MWST und 4.33 Wochen pro Monat. Für reine Treppenhausreinigung ohne Hauswartsaufgaben gilt unser Reinigungsansatz von CHF 55 pro Stunde. Winterdienst mit Pikett, Salz und Schneeräumung am frühen Morgen wird pro Saison separat offeriert, weil der Aufwand vom Wetter abhängt. Rasenmäher, Laubbläser und Reinigungsmaschinen bringen wir mit; grössere Geräte wie ein Aufsitzmäher werden vor Ort genutzt, wenn vorhanden.
| Liegenschaft | Aufwand pro Monat | Kosten pro Monat inkl. MWST |
|---|---|---|
| 6 Wohnungen, 1 Treppenhaus, kleine Umgebung | Treppenhaus wöchentlich 1.5 h, Umgebung 14-täglich 1.5 h, Kontrollgang monatlich 1 h: rund 10.5 h | rund CHF 680 |
| 12 Wohnungen, 2 Treppenhäuser, Rasen und Hecken | Treppenhäuser wöchentlich 3 h, Umgebung wöchentlich 2 h, Kontrollgang 14-täglich 1 h: rund 24 h | rund CHF 1'560 |
| 24 Wohnungen, 3 Eingänge, Tiefgarage, grosse Umgebung | Treppenhäuser 2x wöchentlich 4 h, Umgebung wöchentlich 3 h, Garage monatlich 3 h, Kontrollgang wöchentlich 1 h: rund 55 h | rund CHF 3'575 |
Externer Hauswart oder angestellt: der Vergleich
Ein angestellter Hauswart im Nebenamt kostet mit Lohn und Arbeitgeberbeiträgen an AHV, IV, EO, ALV, Unfall- und Pensionskasse rund 30 bis 40 Franken pro Stunde, dazu kommen Ferien und Feiertage, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Material, Maschinen und deren Unterhalt sowie der Aufwand der Verwaltung für Lohnabrechnung und Personalführung. Fällt die Person aus, muss die Verwaltung selbst Ersatz organisieren. Bei einer Hauswartwohnung kommt die vergünstigte Miete als Lohnbestandteil dazu.
Der externe Hauswart kostet pro Stunde mehr, dafür ist alles enthalten: Versicherung, Material, Maschinen, Ersatz bei Ferien und Krankheit, Rapport pro Einsatz und eine Monatsrechnung mit ausgewiesenen Stunden. Für Liegenschaften bis rund 30 Wohnungen ist die externe Lösung meist günstiger und einfacher, ab dann kann ein angestellter Hauswart mit Präsenz vor Ort sinnvoll sein, oft kombiniert mit einer Firma für Reinigung und Vertretung.
| Angestellter Hauswart | Externe Hauswartung | |
|---|---|---|
| Kosten pro Stunde | CHF 30 bis 40 inkl. Sozialleistungen, plus Ferien, Material, Maschinen | CHF 55 bis 80 inkl. MWST, alles inbegriffen |
| Ausfall bei Ferien oder Krankheit | Verwaltung organisiert Ersatz | Firma stellt Ersatz |
| Haftung bei Schäden | Haftpflicht der Eigentümerschaft | Betriebshaftpflicht der Firma |
| Administration | Lohnabrechnung, Sozialversicherungen, Lohnausweis | eine Monatsrechnung |
| Flexibilität | fixes Pensum | Stunden pro Monat anpassbar, saisonal mehr oder weniger |
Nebenkosten: was Sie auf die Mietenden umlegen dürfen
Hauswartkosten gehören zu den Betriebskosten, die nach Artikel 257a und 257b OR und der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) als Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Position «Hauswartung» ausdrücklich nennt. Steht sie nicht im Vertrag, gilt sie als im Nettomietzins enthalten und darf nicht separat verrechnet werden.
Umlegbar ist der Anteil der Arbeit, der dem laufenden Betrieb dient: Reinigung der allgemeinen Räume, Umgebungspflege, Winterdienst, Kontrollgänge, Kleinunterhalt. Nicht umlegbar sind Reparaturen und Unterhalt, die den Wert der Liegenschaft erhalten, sowie Verwaltungsaufgaben. Eine Rechnung, auf der die Stunden pro Tätigkeit ausgewiesen sind, macht die Nebenkostenabrechnung darum einfacher und für Mietende nachvollziehbar. Wir weisen die Stunden auf jeder Monatsrechnung entsprechend aus.
Hinweis: Dies sind allgemeine Informationen zum Mietrecht, keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit über die Formulierung im Mietvertrag hilft der Hauseigentümerverband oder eine auf Mietrecht spezialisierte Anwältin.
Worauf Verwaltungen bei der Offerte achten sollten
- Leistungsbeschrieb pro Tätigkeit mit Frequenz und geschätzten Stunden, nicht nur eine Monatspauschale
- Winterdienst separat mit Pikettregelung und Reaktionszeit
- Rapport pro Einsatz, idealerweise digital mit Fotos bei Schadensmeldungen
- Eine feste Ansprechperson und eine Stellvertretung mit Handynummer
- Betriebshaftpflicht und Nachweis der Sozialversicherungen für das eingesetzte Personal
- Kündigungsfrist und Möglichkeit, das Pensum saisonal anzupassen
Häufige Fragen
Was kostet ein Hauswart pro Stunde?
Was kostet Hauswartung für ein Mehrfamilienhaus pro Monat?
Dürfen Hauswartkosten auf die Mieter umgelegt werden?
Übernimmt ASM Facility auch nur die Treppenhausreinigung?
Wie schnell ist jemand vor Ort, wenn etwas kaputt ist?
Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie ab CHF 590, Unterhalts-, Fenster- und Büroreinigung im Aargau und in Zürich. Der Rechner nutzt dieselben Tarife wie unsere Offerten.
